Öffentliche Anhörung zum Schuldnerberatungsdienstgesetz (SchuBerDG):
LAG Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.V. fordert kostenfreie und flächendeckend gesicherte soziale Schuldnerberatung.
Heute findet im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages die öffentliche Anhörung zum Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG) statt. Die Sitzung wird von 11:00 bis 13:00 Uhr im Paul-Löbe-Haus in Berlin abgehalten.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.V. (LAG SIB) begrüßt ausdrücklich, dass der Zugang zur Schuldnerberatung künftig gesetzlich geregelt werden soll. Gleichzeitig weist der Verband auf dringenden Nachbesserungsbedarf hin, um die soziale Schuldnerberatung bundesweit dauerhaft zu sichern.
„Das geplante Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um den Zugang zu qualifizierter Schuldnerberatung rechtlich abzusichern. Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen aber zentrale Prinzipien sozialer Beratung gewährleistet bleiben“, erklärt Marco Rauter, der Vorsitzender der LAG SIB.
Die LAG SIB betont insbesondere folgende Punkte:
1. Kostenfreiheit: Schuldnerberatung muss für Ratsuchende vollständig kostenfrei sein. Jede finanzielle Hürde gefährdet den Zugang – insbesondere für Menschen in prekären Lebenslagen.
2. Integrierte Beratung: Schuldner- und Insolvenzberatung gehören untrennbar zusammen und dürfen nicht organisatorisch getrennt werden.
3. Bedarfsgerechter Zugang: Der Bund muss Verantwortung für eine flächendeckende, barrierearme Versorgung übernehmen – insbesondere in Großstädten wie Berlin, wo soziale Belastungen besonders hoch sind.
„Nur wenn Schuldnerberatung als soziale Infrastruktur verstanden und entsprechend finanziert wird, kann sie ihren Beitrag zu sozialer Gerechtigkeit und finanzieller Teilhabe leisten“, so Marco Rauter weiter.
Weitere Informationen zur Anhörung sind auf der Website des Deutschen Bundestages abrufbar: www.bundestag.de