Erklärung zur Barrierefreiheit

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich 

Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.V. (LAG SIB Berlin)

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt oder unsere mobile Anwendung barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0. 

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot der 

Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.V. (LAG SIB) 

Markgrafendamm 24, Haus SFm, 10245 Berlin 

Telefon: 030 / 689 00 400 

E-Mail: lag[at]schuldnerberatung-berlin.de 

www.schuldnerberatung-berlin.de 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 29.04.2025 erstellt. 

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten Organisation durch eine Selbstbewertung. 

Wie barrierefrei ist das Angebot? 

Dieser Webauftritt ist derzeit nicht barrierefrei. Es werden fast keine Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei? 

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: 

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0 

Der Webauftritt und die mobile Anwendung weisen derzeit zahlreiche Barrieren auf, darunter insbesondere: 

  • Fehlende oder unzureichende Alternativtexte bei Bildern und Bedienelementen 

  • Unzureichende Kontraste und Schriftgrößen 

  • Keine vollständige Tastaturbedienbarkeit 

  • Fehlende Untertitel und Audiodeskriptionen bei eingebundenen Videos 

  • Fehlende Erklärung zur Barrierefreiheit, Leichte Sprache und Gebärdensprache 

  • Mängel bei Formularen, Fokusführung und Strukturierung der Inhalte 

  • PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei gemäß PDF/UA-Standard 

Maßnahmen: 

Der Webauftritt wird derzeit grundlegend überarbeitet. Die Arbeiten umfassen insbesondere die technische, redaktionelle und gestalterische Überarbeitung unter Berücksichtigung der Barrierefreiheitsanforderungen. 

Zeitplan: 

Die Überarbeitung beginnt im 2. Quartal 2025. Es wird angestrebt, das Angebot weitgehend barrierefrei zu gestalten. Der genaue Abschlusszeitpunkt steht noch nicht fest. 

Ausnahmen

Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, weil Ausnahmen geltend gemacht werden (BIKTG Bln §4 Absatz 4): 

Einzelne ältere PDF-Dokumente und Archivmaterialien 

Beschreibung: 

Einige auf dem Webauftritt bereitgestellte PDF-Dokumente, insbesondere ältere Publikationen, die nicht in aktiver Verwendung sind, und Archivmaterialien entsprechen nicht dem PDF/UA-Standard. 

Ausführung, warum Ausnahmen vorliegen: 

Der Webauftritt enthält in Teilen Dokumente, die nicht in aktiver Verwendung sind und vor dem 23. September 2019 veröffentlicht wurden, oder als Teile von Archiven geltend gemacht werden. 

Feedbackmechanismus/Barrieren melden 

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte. 

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle: 

Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.V. (LAG SIB) 
E-Mail: lag[at]schuldnerberatung-berlin.de 
Telefon: 030 / 689 00 400 
LAG SIB – Kontakt 

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren) 

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. 
Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle! 

Kontaktformular der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit - Berlin.de 

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit: 
Durchsetzungsverfahren - Berlin.de